Antrag auf Initiierung eines Ratsbegehrens über die Ansiedlung der Post im Germeringer Norden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie wir am gestrigen Tage durch die Zustellung der Sitzungsunterlagen für die Stadtratssitzung am 06.10.2020 erfahren haben, ist das Bürgerbegehren „Kein Briefverteilzentrum in Germering“ aus formalrechtlichen Gründen nicht zulässig.

In der Stellungnahme der Verwaltung und im rechtsanwaltlichen Gutachten wird erläutert, dass die formalrechtlichen Einwände der Kanzlei sich auf das Hinzufügen von Zitaten auf dem zweiten und dritten Flyer zur Unterschriftensammlung beziehen. Die Bürgerinitiative hat diese zweite und dritte Version der Unterschriftenliste erstellt, um dezentral Unterschriften sammeln zu können. Dieser Schritt war nur notwendig geworden, da aufgrund der Kontaktbeschränkungen wegen COVID-19 ab dem 16.03.2020 eine Sammlung von Unterschriften auf dem üblichen Wege an Infoständen etc. nicht mehr möglich war. Den Initiatoren des Bürgerbegehrens ist in keinem Fall eine mutwillige Täuschungsabsicht zu unterstellen. Außerdem wurden die hinzugefügten Zitate als Zitate gekennzeichnet und durch Überschriften von der eigentlichen Begründung des Bürgergehrens abgesetzt. Die Bürger*innen konnten also sehr wohl zwischen der eigentlichen Begründung und den erwähnten Zitaten unterscheiden.

Ferner hat die Prüfung der Verwaltung ergeben, dass 2301 Unterschriften wahlberechtigten Germeringer Bürger*innen zuzuordnen sind. Das Quorum für ein Bürgerbegehren gem. Art. 18a Abs. 6 GO von 7% der wahlberechtigten Bürger*innen ist somit erreicht worden.

Unabhängig davon, wie man zur Ansiedlung des Briefverteilzentrums in Germering steht, sollte man anerkennen, dass es in der Bevölkerung Bedenken gegen die Ansiedlung gibt und dass es unter normalen Umständen zu einem Bürgerentscheid gekommen wäre. Würde dieser Bürgerentscheid jetzt aus formalrechtlichen Gründen nicht zustande kommen, würde dies bei den Bürger*innen zu Unverständnis führen und könnte in einer gewissen Politikverdrossenheit münden, weil es den Anschein macht, dass juristische Winkelzüge wichtiger wären als die eigentliche politische Fragestellung.

Aus den genannten Gründen und um die formalrechtlichen Bedenken zu umgehen, möchten wir ein Ratsbegehren initiieren, damit es zu einem Bürgerentscheid mit der von den Initiatoren des Begehrens vorgeschlagenen Fragestellung kommt. Wir werben für eine breite Zustimmung aus den Reihen aller Fraktionen im Stadtrat unabhängig davon, wie man zu der Frage der Ansiedlung eines Briefverteilzentrums im Germeringer Norden steht. Aus diesem Grund ist der Antrag mit der ÖDP sowie der Stadträtin der Linken abgestimmt.

Aufgrund der hohen Dringlichkeit und unter Berücksichtigung der kurzfristigen Zustellung des Ergebnisses des rechtsanwaltlichen Gutachtens an die Stadträte bitte ich darum, dass der folgende Antrag bereits in der Stadtratssitzung am 06.10.2020 behandelt wird.

Ich stelle daher im Namen der SPD-Stadtratsfraktion, der Fraktion der ÖDP sowie der Stadträtin der Linken Stefanie Lehenmeier zur Behandlung im Stadtrat folgenden Antrag:

Es möge beschlossen werden, ein Ratsbegehren zur Herbeiführung eines Bürgerentscheids über die Errichtung des Briefverteilzentrums der Deutschen Post AG im Germeringer Norden durchzuführen. Die Fragestellung wird aus dem eingereichten Bürgerbegehren übernommen. Die Verwaltung wird damit beauftragt, alle dafür nötigen Schritte in die Wege zu leiten.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.

Daniel Liebetruth

Fraktionssprecher der SPD-Fraktion

 

Tanja Pfisterer

Fraktionssprecherin der ÖDP

 

Stefanie Lehenmeier

Stadträtin der Linken

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