Antrag auf Initiierung eines Ratsbegehrens über die Ansiedlung der Post im Germeringer Norden
Die Verwaltung der Stadt Germering hat festgestellt, dass das Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung eines Briefverteilzentrums im Germeringer Norden aus formalrechtlichen Gründen unzulässig ist. Grund ist, dass die Unterschriften auf drei verschiedenen Listen gesammelt wurden, wobei bei zwei der Listen zur Veranschaulichung zusätzliche Zitate abgedruckt waren. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten neue Listen gedruckt, um trotz der Kontaktbeschränkungen wegen COVID-19 weiter Unterschriften sammeln zu können. Ferner hat die Prüfung der Unterschriften ergeben, dass mehr als 7% der Germeringer Wahlberechtigten beim Begehren unterschrieben hat. Das Quorum wäre somit eigentlich erreicht. Wir finden: Unabhängig wie man zur Ansiedlung steht, ein Bürgerbegehren darf nicht an kleinlichen formalrechtlichen, Corona-bedingten Mängeln scheitern. Deshalb beantragen wir gemeinsam mit ÖDP und Linken die Initiierung eines Ratsbegehrens, um auf diesem Weg die Germeringer Bürger*innen an die Urnen zu rufen und entscheiden zu lassen. Klicken Sie auf "Weiterlesen", um den Antrag im Original zu lesen.